Zum Wintersemester 2025/26 werden zwei neue Bachelorstudiengänge immatrikuliert:
- Bachelor of Science (B.Sc.) ‘Bewegung - Gesundheit - Rehabilitation’ (B.Sc. Exercise - Health - Rehabilitation)
- Bachelor of Science (B.Sc.) ‘Sportwissenschaft: Bewegung - Training - Leistung’ (Sport Science: Movement - Training - Performance)
Bitte nutzen Sie außerdem den Studieninformationstag am 17.05.2025, um sich über die neuen Bachelorstudiengänge zu informieren.
⇒ Der bisherige Studiengang B.A. Sportwissenschaft wird nicht mehr immatrikuliert.
⇒ Die Eignungsfeststellungsordnung für die beiden neuen B. Sc. Studiengänge ist bis zur Veröfffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Leipzig vorläufig als Entwurfsfassung abrufbar (und gilt dementsprechend unter Vorbehalt).
Für die Bewerbung auf die beiden neuen Bachelorstudiengänge
benötigen Sie einen Nachweis Ihrer sportpraktischen Eignung. Der Eignungsnachweis stellt eine Zulassungsvoraussetzung für das Studium an unserer Fakultät dar, ist aber nicht gleichbedeutend einer Bewerbung. Die Bewerbung auf einen Studienplatz erfolgt in einem gesonderten Bewerbungsschritt in AlmaWeb. Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen.
Im Folgenden erhalten Sie Informationen zu den wichtigsten Fragen rund um die Eignungsprüfung.
Für die sportpraktische Eignungsprüfung 2025 sind folgende Termine festgelegt:
Termin 1: Freitag, 23.05.2025
Termin 2: Mittwoch, 18.06.2025
(Anmeldung nur für einen der beiden Termine notwendig)
Die Online-Anmeldung über ALMAWEB ist ab 03.03.2025 möglich.
Wir raten ausdrücklich dazu, nicht zu lange mit der Anmeldung für den gewünschten Termin zu warten, da die Teilnahmeplätze begrenzt sind.
Für die sportpraktische Eignungsprüfung sind 2025 folgende Termine vorgesehen:
Termin 1: 23. Mai 2025 (Freitag)
Termin 2: 18. Juni 2025 (Mittwoch)
Bewerber:innen nehmen nur an einem der beiden Termine teil. Bei der Online-Anmeldung in Almaweb geben Sie bitte Ihren Wunschtermin an. Ist dieser ausgebucht, werden Sie automatisch für den anderen angemeldet.
Um einen zügigen und sicheren Ablauf der Eignungsprüfung zu gewährleisten, gibt es eine Teilnahmebegrenzung pro Termin:
- 150 Plätze für die Eignungsprüfung Bachelor (Sportwissenschaft: Bewegung-Training-Leistung und Bewegung-Gesundheit-Rehabilitation) und
- 250 Plätze für die Eignungsprüfung Lehramt Sport und Bachelor Sportmanagement
Diese werden im Windhundverfahren, also entsprechend der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen vergeben. Berücksichtigt werden ausschließlich vollständig abgeschlossene Anmeldungen.
Wir empfehlen Ihnen, sich zeitnah für den gewünschten Termin anzumelden.
Die Voraussetzung für die Zulassung zu unserer Eignungsfeststellungsprüfung für die Bachelorstudiengänge “Sportwissenschaft: Bewegung - Training - Leistung” und “Bewegung - Gesundheit - Rehabilitation” sind:
- Eine aktuelle ärztliche Bescheinigung der Sporttauglichkeit aus dem Jahr der Eignungsfeststellungsprüfung. Verwenden Sie dafür das Formular "Ärztliche Bescheinigung".
- Bitte sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin ab, ob er/sie Ihnen eine solche Bescheinigung ausstellt. Es ist keine gesamtgesundheitliche Einschätzung, sondern eine Bescheinigung entsprechend der verlangten Anforderungen an ein Sportstudium. Nehmen Sie ggf. die Punktetabelle als Orientierung mit zum Termin.
- Eventuell werden Sie an einen Sportarzt bzw. Facharzt verwiesen. Das Studienbüro stellt für das Ausfüllen des Formulars in dieser Hinsicht keine speziellen Anforderungen.
- Auch mit einer chronischen Erkrankung, z. B. Asthma, können Sie an der sportpraktischen Eignungsprüfung teilnehmen. Dies ist auf der ärztlichen Bescheinigung zu vermerken. Führen Sie dann zu jedem Zeitpunkt der Eignungsprüfung ein Notfallmedikament entsprechend der ärztlichen Verordnung mit.
- Der Nachweis der Schwimmbefähigung durch das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Bronze (Mindestanforderung)
- Der Nachweis ist mit der Anmeldung im Original vorzulegen (Scan des Rettungsschwimmpasses mit Unterschrift und Prüfungsnummer), er darf nicht älter als 2 Jahre sein.
- Ein Nachreichen nach der Anmeldung ist nicht möglich.
- Kann der Nachweis nicht mit der Anmeldung erbracht werden oder ist er älter als 2 Jahre, ist am Tag der Eignungsprüfung der Prüfungsteil Schwimmen abzulegen.
- Bei minderjährigen Teilnehmer:innen zusätzlich die Einverständnisklärung eines Sorgeberechtigten.
⇒ Schicken Sie Ihre Anmeldung zur Eignungsprüfung bitte erst ab, wenn alle geforderten Unterlagen vollständig vorliegen.
Die Anmeldung zur Eignungsfeststellungsprüfung erfolgt online auf dem AlmaWeb-Portal der Universität Leipzig.
Die Anmeldung ist ab 3. März 2025 möglich.
Mit dem Erreichen der Kapazitätsgrenze von 150 Anmeldungen für die Eignungsprüfung Bachelor “Sportwissenschaft: Bewegung-Training-Leistung” und “Bewegung-Gesundheit-Rehabilitation” (und 250 Plätzen für die Eignungsprüfung Lehramt Sport und Bachelor Sportmanagement) wird die Anmeldung geschlossen.
⇒ Es werden nur Anmeldungen mit vollständigen Unterlagen bearbeitet. Das nachträgliche Bearbeiten oder Ergänzen von Unterlagen für die Anmeldung ist im AlmaWeb-Portal nicht möglich! Bitte führen Sie die Anmeldung daher erst bei Vorliegen aller Unterlagen durch.
Welche Angaben sind bei der Anmeldung zur Sporteignungsprüfung zu machen?
- Persönliche Daten
- ggf. Erklärung Volljährigkeit/Minderjährigkeit
- Auswahl des Termins
Welche Nachweise sind hochzuladen?
- bei Minderjährigen Einverständniserklärung eines Sorgeberechtigten
- Ärztliche Bescheinigung zur Sporttauglichkeit
- gültiges Rettungsschwimmabzeichen Bronze oder höher (falls nicht vorhanden: Anmeldung zur Schwimmprüfung)
Sämtliche geforderten Unterlagen sind zusammengefügt in EINEM PDF-Dokument im Bewerberkonto hochzuladen!
- Lesen Sie den untenstehenden Info-Kasten mit der Schritt-für-Schritt-Anleitung für AlmaWeb und befolgen Sie die Hinweise.
- Wurde Ihre Anmeldung erfolgreich abgeschickt, erhalten Sie eine Bestätigung Ihrer Anmeldung. Dies ist noch keine Zulassung!
- Vollständige Anmeldungen werden in der Regel innerhalb von 14 Tagen bearbeitet. Sie erhalten danach eine Zulassung oder Ablehnung.
Folgende Schritte sind für eine erfolgreiche Online-Anmeldung zur Sporteignungsprüfung nötig:
1. Wenn noch kein Login für AlmaWeb besitzen, legen Sie zunächst ein Benutzerkonto an.
2. Loggen Sie sich in AlmaWeb ein und wählen Sie in der oberen Menüleiste Bewerbung aus.
3. Filtern Sie in der Suchmaske nach
- Fach Sport/Sportwissenschaft
- Abschlussart Eignungsprüfung
- Semester WiSe 25/26
4. Klicken Sie auf die Aktion "Bewerben" und folgen Sie anschließend den einzelnen Abschnitten.
5. Der Upload der erforderlichen Nachweise erfolgt in einem PDF-Dokument.
6. Nach dem Anhaken Ihrer Abschließenden Erklärung, speichern Sie Ihre Anmeldung.
7. Sind alle Abschnitte in Ihrer Bewerbungsübersicht mit dem Status "OK" versehen, müssen Sie Ihre Bewerbung unbedingt noch "Abschicken".
Anschließend erhalten Sie eine Bestätigung Ihrer Anmeldung zur sportpraktischen Eignungsprüfung. Dies ist noch keine Zulassung! (Wurde die Anmeldung zur Eignungsprüfung nicht abgeschickt, kann sie nicht vom Studienbüro bearbeitet werden!)
8. Nach der Überprüfung Ihrer Anmeldung und der eingereichten Unterlagen durch das Studienbüro erhalten Sie in der Regel innerhalb von 14 Tagen eine Zulassung zur Eignungsprüfung oder eine Ablehnung.
Nach erfolgreichen Abschicken der Anmeldung in AlmaWeb werden die eingereichten Unterlagen geprüft. Bei korrekt und vollständig vorliegenden Unterlagen wird ca. zwei Wochen nach der Anmeldung die Zulassung zur Eignungsprüfung mit Angabe Ihres Prüfungstermins und weiteren Details zum Ablauf in AlmaWeb hochgeladen. Sie erhalten dazu eine Benachrichtung per E-Mail und können die Zulassung in Ihrem AlmWeb-Benutzerkonto abrufen und ausdrucken. Bitte bringen Sie das Zulassungsschreiben zur Eignungsprüfung mit.
Falls Sie keine Zulassung erhalten, waren die eingereichten Nachweise und Angaben unvollständig und/oder nicht ausreichend. Ohne Zulassung ist eine Teilnahme an der sportpraktischen Eignungsprüfung nicht möglich.
Der im Zulassungsschreiben genannte Prüfungstermin kann in der Regel nicht geändert werden.
Sollten Sie aufgrund von kurzfristig eingetretener Krankheit oder Verletzung den ersten Termin nicht wahrnehmen können, besteht die Möglichkeit, sich auf die Warteliste für den zweiten Termin setzen zu lassen. In diesem Fall muss die ärztliche Bescheinigung erneut eingereicht und somit die Sporttauglichkeit zum anderen Termin nochmals bestätigt werden.
Bei Vorliegen triftiger Gründe (z. B. durch die Schule bestätigte Abschlussprüfungen) und nur wenn zum anderen Termin noch Plätze frei sind, kann ein Antrag auf Terminwechsel gestellt werden. Wenden Sie sich dazu direkt an das Studienbüro der Sportwissenschaftlichen Fakultät.
Die Feststellung der sportpraktischen Eignung ist als Mehrkampf angelegt. Gegenstand der Feststellung der sportpraktischen Eignung ist Ihre sportmotorische Kompetenz.
Der Mehrkampf besteht aus mindestens 9 Prüfungsteilen, die jeweils mit 0 bis 5 Punkten bewertet werden. Die Eignung gilt als festgestellt, wenn insgesamt:
- mindestens 22 Punkte erreicht wurden,
- maximal eine Fehlleistung (0 Punkte) in einem der Prüfungsteile vorliegt,
- im Prüfungsteil Schwimmen mindestens 1 Punkt erzielt wurde.
- Mit dem Nachweis des Rettungsschwimmabzeichens in Bronze bei der Anmeldung zur Eignungsprüfung entfällt die Durchführung des Prüfungsteils Schwimmen. Stattdessen wird automatisch die Maximalbewertung von 5 Punkten für den Prüfungsteil Schwimmen vergeben.
Informieren Sie sich über die detaillierten Leistungsanforderungen in der nachfolgenden Punktetabelle und den Testmanualen (genaue Beschreibung der Prüfungen).
Sie können sich auch zu fast allen Prüfungsteilen das entsprechende Ausführungsvideo (inklusive Fehlerbildern) anschauen.
Leistungsanforderung Mehrkampf
Videos Mehrkampf
- Gesamtkoordination (öffnet in einem neuen Tab)
- Standweitsprung (öffnet in einem neuen Tab)
- Hüft-Aufzug-Test (öffnet in einem neuen Tab)
- Schlagkoordination-Test (öffnet in einem neuen Tab)
- Stützel-Test (öffnet in einem neuen Tab)
- Slalom-Dribbel-Test (öffnet in einem neuen Tab)
- Rudertest (öffnet in einem neuen Tab)
- 30-Meter-Test (öffnet in einem neuen Tab)
- Medizinball-Druckwurf-Test (öffnet in einem neuen Tab)
Ein Video zum Prüfungsteil Schwimmen wird derzeit gedreht.
Bei Bestehen der sportpraktischen Eignungsprüfung, also dem Erreichen der Mindestpunktzahl und maximal einer Fehlleistung, wird ein Eignungsnachweis (= Eignungsbescheid) ausgestellt. Die tatsächlich erreichte Punktzahl wird nicht auf dem Bescheid ausgewiesen. Alle bestandenen Eignungsprüfungen werden mit dem Bescheid "geeignet" bestätigt.
Nachweis über die Feststellung der sportpraktischen Eignung (Eignungsbescheid)
Mit dem Nachweis über die Feststellung der sportpraktischen Eignung belegen Sie, dass Sie einerseits gesundheitlich in der Lage sind, Sport zu studieren und dass Sie andererseits sportmotorische Mindestanforderungen erfüllen, auf die im Studium aufgebaut werden kann. Die Immatrikulation, sprich die Einschreibung in einen Sport-Studiengang ist an der Uni Leipzig ohne Eignungsnachweis ausgeschlossen.
Ein Sportabitur (Sport als Leistungskurs) oder der Abschluss eines Sportgymnasiums werden nicht als Ersatz für die Feststellung der sportpraktischen Eignung anerkannt.
Wo ist der Eignungsnachweis zu finden?
Der Bescheid über Ihre Eignung oder Nichteignung wird als PDF-Dokument in Ihrem persönlichen Bewerberkonto in AlmaWeb hinterlegt und ist ohne Stempel und Unterschrift gültig. Sie werden per E-Mail informiert, sobald der Bescheid hochgeladen wurde.
Wie lange ist der Eignungsnachweis gültig?
3 Jahre
Werden Nachweise von anderen Hochschulen anerkannt?
- Wir empfehlen, bei einer Bewerbung auf einen Studienplatz an der Sportwissenschaftlichen Fakultät an der Eignungsfeststellungsprüfung in Leipzig teilzunehmen.
- Eignungsnachweise anderer Hochschulen können anerkannt werden, wenn der Prüfungsausschuss der Sportwissenschaftlichen Fakultät der Universität Leipzig eine Gleichwertigkeit feststellt.
- Die aktuelle Liste der Hochschulen, deren Eignungsprüfungen wir unter bestimmten Bedingungen anerkennen können, finden Sie unter dem übernächsten Punkt.
Bewerber:innen, die in den vergangenen Jahren an einer Sportpraktischen Eignungsprüfung der Universität Leipzig teilgenommen und einen derzeit noch gültigen Bescheid über die bestandene Eignungsprüfung vorzeigen können (2022 - 2024), können folgende Übergangsregelung beantragen:
Der Nachweis der bestandenen Eignungsprüfung wird als gleichwertig beschieden, wenn zusätzlich zum noch gültigen Bescheid der bestandenen Eignungsprüfung der Nachweis des Rettungsschwimmabzeichens Bronze (nicht älter als 2 Jahre) vorgelegt wird. Bitte wenden Sie sich dazu direkt an das Studienbüro und senden Sie die Nachweise per E-Mail.
Bewerber:innen, die sowohl einen noch gültigen Bescheid über die bestandene Eignungsprüfung sowie den Nachweis des Rettungsschwimmabzeichens Bronze (nicht älter als 2 Jahre) vorzeigen, erhalten einen aktualisierten Bescheid für die beiden neuen Bachelor-Studiengänge ausgestellt. Ein erneutes Ablegen der Eignungsprüfung entfällt.
Bisher wurden die Eignungsprüfungen folgender Hochschulen anerkannt:
- DSHS Köln
- zentraler Eignungsprüfungsnachweis der Hochschulen Bayerns (BaySPET)
- Hochschulen Bochum, Freiburg, Halle/Saale (außer Lehramt Grundschule), Heidelberg, Hildesheim, Jena (nur Eignungsnachweis für Lehramt Gymnasium; gültig bei uns für alle Studiengänge), Karlsruhe, Konstanz, Rostock, Stuttgart, Tübingen
- Eignungsnachweis Hochschule Kassel nur bei gleichzeitiger Vorlage des Schwimmabzeichens Silber (oder besser), hierzu Vorab-Prüfung und Bestätigung durch Studienbüro SpoWi notwendig (bitte rechtzeitig an uns wenden)
Die geschieht weiterhin, wenn
- die Eignungsprüfung bestanden wurde und der Nachweis noch Gültigkeit besitzt (entsprechend Regelung der jeweiligen Hochschule) und
- entweder
- der Nachweis einer bestandenen Teilprüfung Schwimmen im Rahmen der Eignungsprüfung erfolgte (z. B. durch Bestätigung der Hochschule, Informationen auf der Homepage, …) oder
- das Rettungsschwimmabzeichen Bronze (nicht älter als 2 Jahre) zusätzlich vorgelegt werden kann.
Bitte wenden Sie sich dazu direkt an das Studienbüro und senden Sie die Nachweise per E-Mail.
⇒ Wurde keine Schwimmprüfung bestanden bzw. kann kein gültiges Rettungsschwimmabzeichen Bronze vorgelegt werden, ist eine Anerkennung der Eignungsprüfung nicht möglich. Bitte sehen Sie in diesem Fall von Nachfragen an uns ab.
Wenn Sie Spitzensportler:in sind, kann Ihnen mittels eines gesonderten Auswahlverfahrens die Zulassung für die Bachelor- (und Staatsexamensstudiengänge) der Sportwissenschaftlichen Fakultät ermöglicht werden.
Es werden zehn Prozent der innerhalb der Hochschulquote zu vergebenden Studienplätze nach der Abiturnote an Bewerbende vergeben, die einen Nachweis als Spitzensportler:in erbringen können.
Der Status Spitzensportler:in ist in der Auswahlsatzung im § 2 Abs. 3 definiert. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Olympiastützpunkt Leipzig (Laufbahnberaterin Dr. Marion Mendel).
⇒ Eine fristgerechte Anmeldung zur Eignungsprüfung beim Studienbüro ist dennoch erforderlich, da der Nachweis Ihrer Eignung für eine vollständige Bewerbung benötigt wird. Allerdings können Sie formlos schriftlich beantragen, Ihre sportlichen Spitzenleistungen anstelle des Mehrkampfes anzurechnen. Welche Leistungen anrechenbar sind, ist im § 7 der Ordnung zur Feststellung der sportpraktischen Eignung für die Bachelorstudiengänge Bewegung – Gesundheit – Rehabilitation und Sportwissenschaft: Bewegung – Training – Leistung definiert bzw. liegt im Ermessen des Prüfungsausschusses, der die beigebrachten Nachweise beurteilt.
Der Fachschaftsrat (FSR) der Sportwissenschaftlichen Fakultät organisiert im Vorfeld der Sporteignungsprüfung ein Übungswochenende. Erfahrene Studierende aus höheren Semestern erklären dabei den Ablauf der Prüfung, üben die einzelnen Prüfungsteile des Mehrkampfs und stehen mit vielen Tipps, Rat und Tat zur Seite. Die Teilnahme am Übungswochenende kostet ca. 40 Euro pro Teilnehmer:in pro Tag.
In diesem Jahr findet das Übungswochenende am 03./04.05.2025 statt. Die Anmeldung erfolgt ab 03.03.2025 über die Website des FSR SpoWi.
Alle weiteren Informationen dazu können über den FSR SpoWi eingeholt werden. Bitte beachten Sie, dass das Studienbüro bzw. die Sportwissenschaftliche Fakultät nicht für die Organisation und Durchführung des Übungswochenendes zuständig ist. Bitte wenden Sie sich mit allen Fragen zum Übungswochenende ausschließlich an den FSR SpoWi.
Dokumente Eignungsprüfung Bachelor & Staatsexamen Lehramt
Eignungsfeststellungsordnung (Entwurfsfassung 2025; unter Vorbehalt)
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