Die Termine zur sportpraktischen Eignungsprüfung 2025 werden voraussichtlich im Dezember aktualisiert bekannt gegeben.
Für die Bewerbung auf die Bachelorstudiengänge Sportwissenschaft und Sportmanagement sowie für alle Lehramtsstudiengänge mit dem Fach Sport benötigen Sie einen Nachweis Ihrer sportpraktischen Eignung. Der Eignungsnachweis stellt eine Zulassungsvoraussetzung für das Studium an unserer Fakultät dar, ist aber nicht gleichbedeutend einer Bewerbung. Im Folgenden erhalten Sie Informationen zu den wichtigsten Fragen rund um die Eignungsprüfung.
Termine sportpraktische Eignungsprüfung 2025 (Studium Bachelor/Lehramt):
- Planung Termin 1: voraussichtlich Mitte Mai 2025
- Planung Termin 2: voraussichtlich Mitte Juni 2025
- Bekanntgabe der Termine Dezember 2024
(Anmeldung nur für einen der beiden Termine notwendig)
Die Online-Anmeldung über ALMAWEB ist ab voraussichtlich Mitte März 2025 möglich.
Wir raten ausdrücklich dazu, sich zeitnah nach Öffnung der Anmeldung für den gewünschten Termin anzumelden, da die Teilnahmeplätze auf 300 Personen pro Termin begrenzt sind.
Für die sportpraktische Eignungsprüfung sind 2025 folgende zwei Termine vorgesehen:
- in Planung Termin 1: voraussichtlich Mitte Mai 2025
- in Planung Termin 2: voraussichtlich Mitte Juni 2025
Bewerber:innen müssen nur an einem der beiden Termine teilnehmen. Bei der Online-Anmeldung geben Sie bitte Ihren Wunschtermin an. Ist dieser ausgebucht, werden Sie für den anderen angemeldet. Um einen zügigen und sicheren Ablauf der Eignungsprüfung zu gewährleisten, gibt es eine Teilnehmerbegrenzung je Termin, die bei 300 Plätzen liegt. Die Plätze werden im Windhundverfahren entsprechend der eingegangenen Anmeldungen vergeben.
Wir raten ausdrücklich dazu, sich zeitnah für den gewünschten Termin anzumelden, da die Teilnahmeplätze auf 300 Personen pro Termin begrenzt sind.
Nach erfolgreicher Anmeldung, erhalten Sie im AlmaWeb-Portal, über das Sie sich bewerben, eine Zulassung mit Angabe Ihres Prüfungstermins und weiteren Details zum Ablauf. Nach der Zulassung ist ein Wechsel des Termins nur möglich, wenn es am anderen Termin noch freie Plätze gibt.
Die Voraussetzung für die Zulassung zu unserer Eignungsfeststellungsprüfung sind:
- Eine ärztliche Bescheinung der Sporttauglichkeit aus dem Jahr der Eignungsfeststellungsprüfung (z.B. Eignungsprüfung im Jahr 2025 = ärztliche Bescheinigung aus 2025). Verwenden Sie dafür das Formular "Ärztliche Bescheinigung".
- Bitte sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin ab, ob er/sie eine ärztliche Bescheinigung der Sporttauglichkeit ausstellt. Es ist keine gesamtgesundheitliche Einschätzung, sondern eine Bescheinigung entsprechend der verlangten Anforderungen an ein Sportstudium. Die Anforderungen an die Sporteignungsprüfung finden Sie als Übersichtstabelle im Reiter "Anforderungen Eignungsprüfung: Mehrkampf", nehmen Sie diese ggf. mit zum Termin.
- Gegebenenfalls verweist Sie der Hausarzt an einen Sportarzt bzw. Facharzt. Das Studienbüro stellt keine Anforderungen an den Arzt, für das Ausfüllen des Formulars.
- Auch mit einer chronischen Erkrankung, z.B. Asthma, können Sie an der sportpraktischen Eignungsprüfung teilnehmen. Dies muss ggf. auf der ärztlichen Bescheinigung vermerkt werden. Führen Sie dann zu jedem Zeitpunkt der Eignungsprüfung ein Notfallmedikament entsprechend der ärztlichen Verordnung mit.
- Der Nachweis der Schwimmbefähigung durch das Deutsche Schwimmabzeichen in Silber (bzw. gleich- oder höherwertiger Nachweis, z. B. Rettungsschwimmernachweis in Bronze). Das (Jugend-)Schwimmnachweis in Silber wird in der Regel gleichwertig anerkant, wenn es in den Anforderungen dem Schwimmabzeichen Silber entspricht (300m Brust und 100m Rücken, in unter 20 Minuten und zusätzlich 15 Minuten Ausdauerschwimmen).
- Bei minderjährigen Teilnehmer:innen zusätzlich die Einverständnisklärung eines Sorgeberechtigten.
Schicken Sie Ihre Anmeldung zur Eignungsprüfung bitte erst ab, wenn alle geforderten Unterlagen vorliegen.
Sollten Sie noch nicht über ein Schwimmabzeichen in Silber verfügen, können Sie dies recht unkompliziert in einem Frei- bzw. Schwimmbad in Ihrer Umgebung ablegen. Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an den zuständigen Schwimmmeister.
Schicken Sie Ihre Anmeldung zur Eignungsprüfung bitte erst ab, wenn alle geforderten Unterlagen vorliegen.
Die diesjährigen Termine zur sportpraktischen Eignungsprüfung in Leipzig sind ausgebucht. Eine Anmeldung ist nicht mehr möglich.
Informieren Sie sich ggf. hier über die Eignungsprüfungen an den Hochschulen, die wir in Leipzig als gleichwertig anerkennen.
Die Anmeldung zur Eignungsfeststellungsprüfung erfolgt online auf dem
der Universität Leipzig.
Der Anmeldezeitraum ist vom xxx (09 Uhr) bis xxx (23:59 Uhr). Aktualisierung erfolgt im Dezember 2024.
Bis zum Schlusstag müssen sämtliche Unterlagen vollständig eingereicht werden.
Welche Angaben sind bei der Anmeldung zur Sporteignungsprüfung zu machen?
- Persönliche Daten
- Erklärung Volljährigkeit/Minderjährigkeit
- Auswahl des Termins
Welche Nachweise sind hochzuladen?
- Einverständniserklärung eines Sorgeberechtigten (bei Minderjährigen)
- Ärztliche Bescheinigung zur Sporttauglichkeit
- Schwimmnachweis in Silber (ggf. Vorder- und Rückseite)
Sämtliche geforderten Unterlagen sind zusammengefügt in EINEM PDF-Dokument in dem Bewerberkonto hochzuladen!
Bitte beachten!
- Lesen Sie den untenstehenden Info-Kasten mit der Klickanleitung für AlmaWeb und befolgen Sie die Hinweise.
- Schicken Sie die Anmeldung erst ab, wenn alle Angaben und Nachweise vollständig sind. Ein nachträgliches Bearbeiten/Ergänzen der Bewerbung ist nicht möglich. Bei Problemen können Sie Kontakt zum Studienbüro aufnehmen.
- Die Anmeldungen werden in der Regel innerhalb von 14 Tagen bearbeitet. Sie erhalten danach eine Zulassung/Ablehnung. Die Bestätigung der Anmeldung ist noch keine Zulassung/Ablehnung.
- Pro Termin werden 300 Plätze für die Teilnahme an der sportpraktischen Eignungsprüfung vergeben. Dies geschieht im Windhundverfahren, d.h. sobald die Plätze für einen Termin vollständig belegt sind, kann dieser Termin in der Anmeldung nicht mehr ausgewählt werden. Dies kann auch vor Ablauf der Anmeldefrist eintreten. Wir raten daher zu einer rechtzeitigen Anmeldung für den gewünschten Termin.
Die Bewerbung auf einen Studienplatz erfolgt in einem gesonderten Bewerbungsschritt in Almaweb. Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen.
Folgende Schritte sind für eine erfolgreiche Online-Anmeldung zur Sporteignungsprüfung nötig:
1. Wenn noch kein Login für AlmaWeb besitzen, legen Sie zunächst ein Benutzerkonto an.
2. Loggen Sie sich in AlmaWeb ein und wählen Sie in der oberen Menüleiste Bewerbung aus.
3. Filtern Sie in der Suchmaske nach
- Fach Sport/Sportwissenschaft
- Abschlussart Eignungsprüfung
- Semester WiSe 25/26
Die Anmeldung für das Fach Sport/Sportwissenschaft gilt sowohl für die Bachelorstudiengänge Sportwissenschaft und Sportmanagement als auch für die Lehramtsstudiengänge mit Kernfach Sport.
4. Klicken Sie auf die Aktion "Bewerben" und folgen Sie anschließend den einzelnen Abschnitten.
5. Der Upload der erforderlichen Nachweise erfolgt in einem PDF-Dokument.
6. Nach dem Anhaken Ihrer Abschließenden Erklärung (Abschnitt 8), speichern Sie Ihre Anmeldung.
7. Sind alle Abschnitte in Ihrer Bewerbungsübersicht mit Status "OK" versehen, müssen Sie Ihre Bewerbung nur noch "Abschicken". Anschließend erhalten Sie eine Bestätigung Ihrer Anmeldung zur sportpraktischen Eignungsprüfung. Dies ist noch keine Zulassung!
(Wurde die Anmeldung zur Eignungsprüfung nicht abgeschickt, kann sie nicht vom Studienbüro bearbeitet werden!)
8. Nach der Überprüfung Ihrer Anmeldung und der eingereichten Unterlagen durch das Studienbüro erhalten Sie in der Regel innerhalb von 14 Tagen eine Zulassung oder Ablehnung zur Eignungsprüfung.
Nach Absenden der Anmeldung werden die eingereichten Unterlagen geprüft. Bei korrekt vorliegenden Unterlagen wird ca. zwei Wochen nach der Anmeldung die Zulassung zur Eignungsprüfung mit Angabe Ihres Prüfungstermins und weiteren Details zum Ablauf in AlmaWeb hochgeladen. Sie erhalten dazu eine E-Mail und können die Zulassung anschließend abrufen und ausdrucken. Bringen Sie die Zulassung zur Eignungsprüfung mit. Nach der Zulassung ist ein Wechsel des Termins nur aufgrund triftiger Gründe (z.B. durch die Schule bestätigte Abschlussprüfungen) und nur bei noch freien Plätzen zum anderen Termin möglich. Sollte aufgrund von Krankheit oder Verletzung ein anderer Termin gewählt werden müssen, muss die ärztliche Bescheinigung erneut eingereicht und somit die Sporttauglichkeit zum anderen Termin nochmals bestätigt werden.
Bei fehlerhaften und/oder fehlenden Unterlagen kann keine Zulassung erteilt werden. Ohne Zulassung ist eine Teilnahme an der sportpraktischen Eignungsprüfung nicht möglich.
Reichen Sie alle Unterlagen mit der Anmeldung zur sportpraktischen Eignungsprüfung vollständig ein. Ein Nachreichen von Unterlagen ist über AlmaWeb nicht möglich. Mit dem Absenden der Anmeldung kann diese nicht mehr bearbeitet werden. Fehlerhafte Anmeldungen und/oder fehlende Unterlagen zur Anmeldungen können nicht weiter bearbeitet werden. Eine Teilnahme an der Eignungsprüfung ist dann nicht möglich.
Der in der Zulassung genannte Prüfungstermin kann nach der bestätigten Anmeldung in der Regel nicht geändert werden.
Bei Vorliegen triftiger Gründe (z.B. durch die Schule bestätigte Abschlussprüfungen) und nur bei noch freien Plätzen zum anderen Termin, kann ein Antrag auf Terminwechsel gestellt werden. Wenden Sie sich dazu direkt an das Studienbüro der Sportwissenschaftlichen Fakultät.
Sollte aufgrund von kurzfristig eingetretener Krankheit oder Verletzung ein anderer Termin gewählt werden müssen, ist dies grundsätzlich nur für die Warteliste des zweiten Termin möglich. Weiterhin muss die ärztliche Bescheinigung in diesen Fällen nach Gesundung erneut eingereicht und die Sporttauglichkeit nochmals bestätigt werden.
Die Feststellung der sportpraktischen Eignung ist als Mehrkampf angelegt. Gegenstand der Feststellung der sportpraktischen Eignung ist Ihre sportmotorische Kompetenz.
Der Mehrkampf besteht aus zehn Prüfungsteilen, die jeweils mit 0 bis 5 Punkten bewertet werden. Die Eignung gilt als festgestellt, wenn insgesamt:
- mindestens 22 Punkte erreicht wurden,
- maximal eine Fehlleistung (0 Punkte) vorliegt und
- im 1500-Meter-Lauf mindestens 1 Punkt erzielt wurde.
Informieren Sie sich über die nachfolgende Punktetabelle zu den Anforderungen und lesen Sie die testmanualen Leistungshinweise durch.
Sie finden zudem Ausführungsvideos zu jedem Prüfungsteil, in denen die entsprechenden Anforderungen demonstriert werden.
Leistungsanforderungen Mehrkampf
Videos Mehrkampf
- Gesamtkoordination (öffnet in einem neuen Tab)
- Standweitsprung (öffnet in einem neuen Tab)
- Hüft-Aufzug-Test (öffnet in einem neuen Tab)
- Schlagkoordination-Test (öffnet in einem neuen Tab)
- Stützel-Test (öffnet in einem neuen Tab)
- Slalom-Dribbel-Test (öffnet in einem neuen Tab)
- Rudertest (öffnet in einem neuen Tab)
- 30-Meter-Test (öffnet in einem neuen Tab)
- Medizinball-Druckwurf-Test (öffnet in einem neuen Tab)
- 1500-Meter-Test (öffnet in einem neuen Tab)
Bei Bestehen der sportpraktischen Eignungsprüfung wird ein Eignungsnachweis (=Eignungsbescheid) ausgestellt. Die Punkte des Bestehens sind dabei nicht entscheidend und werden nicht auf dem Bescheid ausgewiesen. Alle bestandenen Eignungsprüfungen werden mit dem Bescheid "geeignet" bestätigt, unabhängig der tatsächlich erreichten Punktzahl.
Nachweis über die Feststellung der sportpraktischen Eignung (Eignungsbescheid)
Mit dem Nachweis über die Feststellung der sportpraktischen Eignung belegen Sie, dass Sie einerseits gesundheitlich in der Lage sind, Sport zu studieren und dass Sie andererseits sportmotorische Mindestanforderungen erfüllen, auf die im Studium aufgebaut werden kann. Die Immatrikulation an der Uni Leipzig, sprich die Einschreibung in einen Studiengang im Studienbereich Sport, ist ohne Eignungsnachweis ausgeschlossen. Der Nachweis eines Sportabiturs (Sport als Leistungskurs) wird als Ersatz für die Feststellung der sportpraktischen Eignung nicht anerkannt.
Wo ist der Eignungsnachweis zu finden?
Der Bescheid über Ihre Eignung oder Nichteignung wird als PDF-Dokument in Ihrem persönlichen Bewerberkonto in AlmaWeb hinterlegt und ist ohne Stempel und Unterschrift gültig.
Sie werden per E-Mail informiert, sobald der Bescheid hochgeladen wurde.
Wie lange ist der Eignungsnachweis gültig?
3 Jahre
Werden Nachweise von anderen Hochschulen anerkannt?
- Wir empfehlen bei einer Bewerbung auf einen Studienplatz an der Sportwissenschaftlichen Fakultät ebenso an der Eignungsfeststellungsprüfung in Leipzig teilzunehmen.
- Eignungsnachweise anderer Hochschulen können anerkannt werden, wenn der Prüfungsausschuss der Sportwissenschaftlichen Fakultät der Universität Leipzig eine Gleichwertigkeit feststellt. Die aktuelle Liste der Hochschulen, deren Eignungsprüfungen wir anerkennen, finden Sie in der nachfolgenden Überschrift.
Wir erkennen die Eignungsnachweise folgender Hochschulen an:
- DSHS Köln
- zentraler Eignungsprüfungsnachweis der Hochschulen Bayerns (BaySPET)
- Hochschulen Bochum, Freiburg, Halle/Saale (außer Lehramt Grundschule), Heidelberg, Hildesheim, Jena (nur Eignungsnachweis für Lehramt Gymnasium; gültig bei uns für alle Studiengänge), Karlsruhe, Konstanz, Rostock, Stuttgart, Tübingen
- Eignungsnachweis Hochschule Kassel nur bei gleichzeitiger Vorlage des Schwimmabzeichens Silber (oder besser), hierzu Vorab-Prüfung und Bestätigung durch Studienbüro SpoWi notwendig (bitte rechtzeitig an uns wenden)
Die Eignungsnachweise anderer Hochschulen, welche nicht hier aufgeführt sind, werden nicht anerkannt. Bitte sehen Sie von Nachfragen dazu an uns ab.
Auf der Internetseite SPORTEIGNUNGSTEST – ÜBERSICHT ÜBER ALLE UNIS finden sich Angaben zu sportpraktischen Eignungsprüfungen an Hochschulen in Deutschland und Österreich. Sollte einer der Termine in Leipzig nicht passen, können sich Bewerber:innen dort über alternative Termine informieren. Wir übernehmen keine Gewähr für die dort genannten Angaben, da diese Internetseite nicht durch die Sportwissenschaftliche Fakultät der Uni Leipzig gepflegt wird.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich nur bei Hochschulen anmelden, deren Eignungsprüfung wir als gleichwertig anerkennen (siehe oben).
Wenn Sie Spitzensportler:innen sind, kann Ihnen mittels eines gesonderten Auswahlverfahrens die Zulassung für die Bachelor- und Staatsexamensstudiengänge der Sportwissenschaftlichen Fakultät ermöglicht werden.
Es werden zehn Prozent der innerhalb der Hochschulquote zu vergebenden Studienplätze nach der Abiturnote an Bewerbende vergeben, die einen Nachweis als Spitzensportler:in erbringen können.
Der Status Spitzensportler:in wird in der Auswahlsatzung im § 2 definiert. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Olympiastützpunkt Leipzig (Frau Dr. Mendel: Laufbahnberaterin).
Eine fristgerechte Anmeldung zur Eignungsprüfung beim Prüfungsamt ist dennoch erforderlich, da der Nachweis Ihrer Eignung für eine vollständige Bewerbung benötigt wird. Allerdings können Sie formlos schriftlich beantragen, Ihre sportlichen Spitzenleistungen anstelle des Mehrkampfes anzurechnen. Welche Leistungen anrechenbar sind, ist im § 4 der Ordnung zur Feststellung der sportpraktischen Eignung für die Bachelor- und Lehramtsstudiengänge definiert bzw. liegt im Ermessen des Prüfungsausschusses, der die beigebrachten Nachweise beurteilt.
Der Fachschaftsrat der Sportwissenschaftlichen Fakultät organisiert in jedem Frühjahr ein Übungswochenende im Vorfeld der Sporteignungsprüfung. Erfahrene Studierende aus höheren Semestern erklären dabei den Ablauf der Prüfung, üben die einzelnen Prüfungsteile des Mehrkampfs und stehen mit vielen Tipps, Rat und Tat zur Seite. Die Teilnahme am Übungswochenende kostet ca. 40 Euro pro Teilnehmer:in pro Tag.
Für das Jahr 2025 wird der Termin nach Bekanntgbe der Termine der Eignungsprüfung hier bekannt gegeben.
Die Anmeldung erfolgt über die Website des FSR SpoWi.
Alle weiteren Informationen dazu können über den FSR SpoWi eingeholt werden. Bitte beachten Sie, dass das Studienbüro bzw. die Sportwissenschaftliche Fakultät nicht für die Organisation und Durchführung des Übungswochenendes zuständig ist. Bitte wenden Sie sich mit allen Fragen zum Übungswochenende direkt an den FSR SpoWi.
Dokumente Eignungsprüfung Bachelor & Staatsexamen Lehramt
EIGNUNGSFESTELLUNGSORDNUNG (2012)
789 KB
1. Änderungssatzung zur EFO (2013)
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