Mit der Eignungsprüfung wird die fachliche Eignung für den Studiengang nachgewiesen. Das Bestehen der Eignungsprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zum Studium. Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen sich zur Eignungsfeststellungsprüfung anmelden. Ausführliche Informationen zur Anmeldung und den Anmeldefristen finden Sie hier:

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