Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zum Studium im ITK.

Informationen zum Kurs

Informationen zu den Kursinhalten, zur Bewerbung, zu Prüfungen und zu den Rahmenbedingungen des Weiterbildungsstudiums finden Sie hier: Studium

Wir aktualisieren das Kursprogramm für die jeweils kommenden Semester regelmäßig.

Um zu erfahren, welche Sportarten oder Spezialisierungen in welcher Sprache angeboten werden, schauen Sie im Kursangebot nach.

Sie müssen die deutsche Sprache nicht beherrschen. Unsere Dolmetscherinnen übertragen den Unterricht und übersetzen das Unterrichtsmaterial in die Lehrgangssprache.

Der jeweilige Kurs findet nur in der ausgeschriebenen Sprache statt (siehe Kursangebot).
Wenn Sie die deutsche Sprache in Wort und Schrift perfekt beherrschen, können Sie sich für jeden Kurs bewerben.

Sie müssen die jeweils ausgeschriebene Lehrgangssprache für die gewählte Sportart bzw. Spezialisierung oder die deutsche Sprache in Wort und Schrift fließend beherrschen. Wenn die Lehrgangssprache nicht Amtssprache Ihres Landes ist, müssen Sie einen Nachweis darüber erbringen, dass Sie die Lehrgangssprache fließend in Wort und Schrift beherrschen.

Der Unterricht findet in der Regel zu folgenden Zeiten statt: 

  • Montag bis Donnerstag: 7:15 Uhr – 16:45 Uhr und 
  • Freitag: 7:15 Uhr – 12:45 Uhr.

Eine Unterrichtseinheit dauert 90 Minuten, zwischen den Unterrichtseinheiten gibt es eine Pause von jeweils 30 Minuten. In der Regel haben Sie täglich zwischen 3 und 4 Unterrichtseinheiten.

Sind die Wochenenden frei?

Am Samstag und am Sonntag findet kein Unterricht statt. Die Wochenenden stehen den Kursteilnehmern in der Regel zur freien Verfügung. Ausgenommen sind Wochenenden, an denen Exkursionen und Trainingshospitationen stattfinden, denn diese sind Pflichtveranstaltungen.

Alle Informationen zu dem Inhalt der einzelnen Unterrichtsfächer finden Sie hier: Inhalte

Was wird durch das Stipendium abgedeckt? 
Wenn Sie an unserem Kurs teilnehmen, erhalten Sie ein monatliches Stipendium, das mit Mitteln des Auswärtigen Amts der Bundesrepublik Deutschland finanziert wird.
Die Höhe richtet sich nach den aktuellen Mindestbeträgen zur Sicherung des Lebensunterhalts gemäß §2 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes und reicht aus, um die Kosten des täglichen Bedarfs zu decken. Im Stipendium inbegriffen sind außerdem Kosten für Miete, Kranken- und Unfallversicherung, Studium und Semesterticket. Diese Kosten werden vor der Auszahlung des Stipendiums abgezogen.

Bewerbungsverfahren

Sie dürfen nur zum Internationalen Trainerkurse zugelassen werden, wenn Sie Ihren ständigem Wohnsitz in einem der Entwicklungsländer gemäß DAC-Liste der OECD haben.

Wenn Sie sich für einen unserer Kurse bewerben möchten, sollten Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen: 

  1. ständigen Wohnsitz in einem Entwicklungsland gemäß DAC-Liste der OECD
  2. abgeschlossenes Hochschulstudium im Bereich Sport
  3. mehrjährige Erfahrung im Sport im Bereich der gewählten Sportart bzw. Spezialisierung (Lehre, Training, Beratung, Koordination)
  4. eigene Erfahrungen als aktive Sportlerin bzw. aktiver Sportler in der gewählten Sportart
  5. perfekte Beherrschung der Lehrgangssprache oder der deutschen Sprache in Wort und Schrift
  6. physische und psychische Eignung
  7. Höchstalter 40 Jahre

Ausführlichere Informationen zu den Zulassungsbedingungen finden Sie hier.

Kann ich mich bewerben, wenn ich noch studiere?

Wenn Sie noch kein Hochschulstudium im Bereich Sport abgeschlossen haben, ist Ihre Bewerbung wenig aussichtsreich.

Wenn Sie sich für einen Kurs bei uns bewerben möchten, müssen Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bei der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Ihrem Land abgeben. Die Bewerbungsfristen entnehmen Sie bitte dem Kursangebot.

Muss ich die Bewerbungsunterlagen persönlich bei der Botschaft abgeben, oder kann ich sie postalisch oder elektronisch einreichen?
Da dies von den Botschaften unterschiedlich gehandhabt wird, erfragen Sie bitte die Möglichkeiten bei der diplomatischen Vertretung Ihres Landes.

  • Achtung: Senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen direkt an unseren Geschäftsbereich und nicht über die Deutsche Botschaft Ihres Landes, können wir sie nicht berücksichtigen.

 

Die Liste der einzureichenden Dokumente finden Sie hier: Bewerbungsunterlagen
Achtung: 
Da wir Ihnen Ihre Unterlagen nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens nicht zurückschicken können, reichen Sie bitte ausschließlich beglaubigte Kopien bzw. Übersetzungen Ihrer Zeugnisse, Lizenzen und ähnlicher Dokumente ein.

Einen Download der Bewerbungsformulare finden Sie HIER

Muss ich das Bewerbungsformular am Computer ausfüllen oder kann es auch handschriftlich sein?

Sie müssen den Bewerbungsbogen nicht zwingend am Computer ausfüllen. Wenn Sie die Möglichkeit dazu haben, ist es aber ratsam.

Sollten Sie den Bewerbungsbogen handschriftlich ausfüllen, achten Sie bitte darauf, leserlich zu schreiben.

Muss ich meine Dokumente beglaubigen lassen?
Ja, sämtliche Zeugnisse und Nachweise sind als beglaubigte Kopien einzureichen.

Wie kann ich meine Dokumente beglaubigen lassen?
Die Fotokopien müssen Sie von einem Notar oder einer für Beglaubigungen zuständigen offiziellen Stelle in Ihrer Heimat beglaubigen lassen. 
Möglicherweise sind auch einige Botschaften behilflich, die Sie dazu im Vorfeld konsultieren können.

Nein, eine Übersetzung von Zeugnissen und ähnlichen Dokumenten ins Deutsche ist nicht erforderlich. Bitte beachten Sie aber, dass Sie alle Unterlagen in der gewählten Lehrgangssprache einreichen müssen. Möglicherweise müssen Sie also beglaubigte Übersetzungen ihrer Dokumente in die Lehrgangssprache anfertigen lassen, wenn diese nicht in der Lehrgangssprache ausgestellt wurden.

Ist die Lehrgangssprache weder Ihre Mutter- noch Ihre Landessprache, müssen Sie Ihren Unterlagen den höchstmöglichen Nachweis über die perfekte Beherrschung der Lehrgangssprache oder der deutschen Sprache in Wort und Schrift beifügen. Wir behalten uns vor, die Sprachkenntnisse der Bewerber in Interviews vorab zu prüfen.
Stellt sich während des Lehrgangs heraus, dass die Sprachkenntnisse eines Teilnehmers nicht ausreichen, um dem Unterricht zu folgen, kann er vom Lehrgang ausgeschlossen werden.

Wer muss die medizinischen Unterlagen unterschreiben? Muss es ein Botschaftsarzt sein oder reicht ein Allgemeinmediziner?
Die medizinischen Unterlagen können sowohl vom Botschaftsarzt als auch von einem Allgemeinmediziner unterzeichnet werden.

 

Wie erfahre ich von der Zu-/Absage?
Wenn wir die Bewerbungen gesichtet und die Teilnehmer ausgewählt haben, informieren wir die Deutschen Botschaften, die wiederum die zugelassenen Kandidaten informieren. Wir selbst erteilen keinerlei Auskunft über Zu- oder Absagen.

Wann bekomme ich eine Zu-/Absage?
Wir senden die Zu- bzw. Absagen etwa zwei Monate vor Beginn des Lehrgangs an die Deutschen Botschaften. Diese wiederum informieren dann die Bewerber. Unser Geschäftsbereich selbst erteilt keinerlei Auskunft über Zu- bzw. Absagen.

Werden Einladungen zum Trainerkurs verschickt?
Nein, wir versenden keine Einladungen zum Trainerkurs. Die Bewerbung, ebenso wie die Information über Zu- bzw. Absagen erfolgen ausschließlich über die Deutsche Botschaft des Heimatlandes des Bewerbers.

Unterkunft

Während des Lehrgangs wohnen Sie in einer von der Universität angemieteten Unterkunft, die Sie mit anderen Teilnehmenden aus verschiedenen Ländern teilen werden.
 

Stipendium

Wenn Sie an unserem Kurs teilnehmen, erhalten Sie ein monatliches Stipendium, das mit Mitteln des Auswärtigen Amts der Bundesrepublik Deutschland finanziert wird.

Was wird durch das Stipendium abgedeckt? 
Die Höhe richtet sich nach den aktuellen Mindestbeträgen zur Sicherung des Lebensunterhalts gemäß §2 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes und reicht aus, um die Kosten des täglichen Bedarfs zu decken. Im Stipendium inbegriffen sind außerdem Kosten für Miete, Kranken- und Unfallversicherung, Studium und Semesterticket. Diese Kosten werden vor Auszahlung bereits vom Stipendium abgezogen.

Muss ich vom Stipendium Miete und Versicherungen bezahlen oder kann ich über das ausgezahlte Geld frei verfügen?
Über das ausgezahlte Geld können Sie frei verfügen. Es dient zur Deckung der Kosten des täglichen Bedarfs. Kosten für Miete, Kranken- und Unfallversicherung, Studium und Semesterticket werden vor Auszahlung des Stipendiums bereits abgezogen.

Ist das Stipendium für meinen Aufenthalt ausreichend?
Das Stipendium reicht aus, um die Kosten für den eigenen Lebensunterhalt und Dinge des täglichen Bedarfs in Leipzig zu decken.

Freizeitgestaltung

Ist eine Teilnahme am studentischen Leben in Leipzig möglich?
Leipzig bietet ein vielseitiges und lebendiges studentisches Leben. Die Teilnehmer der Internationalen Trainerkurse werden für das entsprechende Semester an der Universität Leipzig immatrikuliert und sind herzlich eingeladen, sich in sportlicher und kultureller Hinsicht einzubringen und am studentischen Leben zu beteiligen.

Mehr dazu: Studieren in Leipzig

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