Prüfungen sind integrale Bestandteile der Module an der Universität Leipzig. Mit einer bestandenen Prüfung wird die erfolgreiche Teilnahme am Modul nachgewiesen. Erst dann gilt das Modul als erfolgreich abgeschlossen. Für die Prüfungsorganisation und die Einhaltung der Prüfungsordnung sind die einzelnen Fachgebiete, das Prüfungsmanagement im Studienbüro sowie der Prüfungsausschuss zuständig.

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Grundlagen

Die Studien- und Prüfungsordnungen der einzelnen Studiengänge nebst Anlagen beinhalten die Bestimmungen zu den Fristen, Arten und Bewertungen der Prüfungsleistungen sowie zum Gegenstand der Prüfungen und den Abschlüssen. Bitte informieren Sie sich unbedingt in der Prüfungsordnung Ihres Studienganges über alle Modalitäten zum Studium und den Prüfungen.

 

Es wird erwartet, dass Sie selbstständig regelmäßig in Ihrem AlmaWeb-Leistungskonto nach Ihren Prüfungsergebnissen sehen.

 

Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an das Studienbüro der Sportwissenschaftlichen Fakultät.

Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt automatisch mit der Einschreibung ins Modul über Tool. Die Form der jeweiligen Modulprüfung ist in den Prüfungsordnungen der Studiengänge festgeschrieben. Sie finden die Prüfungsform des einzelnen Moduls auch in den Modulbeschreibungen. Bei der Verwaltung Ihrer Prüfungsleistungen sind die Mitarbeitenden des Studienbüros der Sportwissenschaftlichen Fakultät Ihre Ansprechpersonen.

Sollten Sie an einer Prüfung nicht teilnehmen können oder wollen, so ist eine fristgerechte Modulabmeldung notwendig!

  • Modulabmeldung! 
  • Eine Abmeldung von Prüfungen ist nicht möglich. Mit der Einschreibung in die Module sind Sie automatisch für die Prüfungen angemeldet.
  • Die Abmeldefristen von Modulen sind in den Prüfungsordnungen der jeweiligen Studiengänge unter § 5 ausgewiesen. Sie haben die Möglichkeit sich bis vier Wochen vor Vorlesungsende in AlmaWeb von Modulen abzumelden (im obenstehenden Reiter Lehre). Sie finden unter dem Reiter Hilfe eine Klickanleitung für das "Abmelden von Modulen"
  • Bei einer Modulabmeldung müssen Sie sich i.d.R. von dem gesamten betreffenden Modul in AlmaWeb abmelden. Sie können sich nicht von Teilprüfungen eines Moduls abmelden. Das heißt, wenn Sie sich von dem Modul abmelden, melden Sie sich von allen beeinhalteten Prüfungen und Prüfungsvorleistungen ebenfalls ab. Bereits bestandene Prüfungsvorleistungen entfallen bei einer Abmeldung ebenfalls.
  • Wenn Sie sich von einem zweisemestrigen Modul im zweiten Modulsemester abmelden, impliziert dies die Abmeldung von allen enthaltenen Lehrveranstaltungen sowie allen zugehörigen (Modul)Prüfungen. Die Teilnahme an den Veranstaltungen der 1. Modulhälfte ist damit nichtig, bereits erbrachte Leistungen gehen verloren. Studierende, die das wünschen, müssen sich bitte an das Studienbüro wenden.
  • Bei wichtigen Gründen ist ein formloser Antrag mit entsprechendem Nachweis an den Prüfungsausschuss zu stellen. Die Prüfung ist in diesen Fällen zum nächstmöglichen Termin nachzuholen.

Prüfungsmanagement

Für das Prüfungsmanagement sind die Mitarbeiterinnen im Studienbüro der Sportwissenschaftlichen Fakultät zuständig. Sie beraten zu allen Themen rund um Modulan- und -abmeldungen, Prüfungsterminen sowie der Bekanntgabe von Prüfungsergebnissen. Ebenso sind sie für die Ausstellung von Zeugnissen zuständig.

Alle prüfungsrechtlichen Aspekte werden zu jedem Zeitpunkt in AlmaWeb dargestellt (Modul-/Prüfungsanmeldungen, Prüfungstermine usw.). Individuelle Absprachen mit Lehrkräften sind nicht möglich. Für alle Prüfungsbelange ist immer der Prüfungsausschuss der Sportwissenschaftlichen Fakultät zuständig. Dafür sind die hier verlinkten Formulare zu nutzen. Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte rechtzeitig an das Studienbüro SpoWi.

Die Noten der Prüfungsleistungen werden von den Prüferinnen und Prüfern nach der Bewertung in AlmaWeb veröffentlicht. Falls Sie Unregelmäßigkeiten feststellen oder Prüfungsergebnisse fehlen sollten, wenden Sie sich direkt an das Studienbüro. Bitte nutzen Sie dafür die telefonische Sprechzeit oder kommen Sie zur Sprechstunde vor Ort. Von Anfragen per E-Mail zum zeitlichen Veröffentlichen der Noten und dem Stand der Bearbeitung von Prüfungen bitten wir abzusehen.

Im Studienbüro sind die einzelnen Studiengänge wie folgt aufgeteilt:

  • Frau Mießner-Dornburg für alle Angelegenheiten rund um die Prüfungsangelegenheiten in den Bachelorstudiengängen und der auslaufenden Prüfungsordnung im Lehramtsstudium (Studienbeginn vor WS 2022/23)
  • Frau Keller für alle Fragen rund um das Prüfungsmanagement in den Masterstudiengängen sowie dem Lehramt mit Kernfach Sport (ab dem WS 2022/23)

 

Studierende des

  • Bachelorstudiengangs Sportwissenschaft sowie der
  • Lehramtsstudiengänge auf Staatsexamen

müssen als Zugangsvoraussetzung zum Studium einen Nachweis des Rettungsschwimmabzeichens in Bronze (oder höher) sowie den Schein „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ (ersatzweise Vorlage des Führerscheins) zur Registrierung im Studienbüro vorzeigen. Dies erfolgt in der Regel persönlich zu den Sprechzeiten des Studienbüros mit Vorlage der originalen Nachweise, damit diese hinsichtlich der Echtheit geprüft werden können.

⇒ Falls noch nicht vorhanden, ist das Rettungsschwimmabzeichen neben dem Studium in den dafür zuständigen Ausbildungsstätten abzulegen (z. B. DLRG, DRK, Wasserwacht). Für die Organisation sind die Studierenden selbst verantwortlich!

Die Registrierung im Studienbüro muss spätestens

  • bis zur Anmeldung der Bachelorarbeit bzw.
  • der endgültigen Zulassung zum Staatsexamen (gesetzlicher Stichtag 15.05. und 15.11. eines jeden Jahres)

erfolgen. Erbitten Sie daher unbedingt rechtzeitig im Verlauf Ihres Studiums die Eintragung des Rettungsschwimmabzeichens und der lebensrettenden Sofortmaßnahmen in AlmaWeb beim Studienbüro der Sportwissenschaftlichen Fakultät.

 

Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht an einer Modulprüfung (sportpraktischen Prüfung, Klausur, mündlichen Prüfung, Projekt-/Hausarbeit oder anderen Prüfungsleistungen) teilnehmen können, müssen Sie dies zwingend per FORMULAR “BESCHEINIGUNG DER PRÜFUNGSUNFÄHIGKEIT” (kurz PU) der Sportwissenschaftlichen Fakultät anzeigen. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nicht ausreichend und daher auch nicht erforderlich.

Auf dem Formular muss spätestens am Prüfungstag unter Punkt 1 ein Arzt/eine Ärztin die gesundheitliche Beeinträchtigung (zum Beispiel Hinweis auf Schmerzen) und die sich daraus ergebende Behinderung in der Prüfung (zum Beispiel Störung der Konzentrationsfähigkeit) angeben. Sie selbst füllen im unteren Teil Punkt 2 aus und unterschreiben.

Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene PU-Bescheinigung muss unverzüglich, jedoch spätestens am dritten Werktag nach Erkrankungsbeginn, im Studienbüro im Original eingereicht werden (Briefkasten am Studienbüro nutzen). Zur Wahrung der Frist ist es ratsam, vorab ein Foto/Scan der PU-Bescheinigung per E-Mail an das Studienbüro zu senden.

Die Abgabe der PU-Bescheinigung ist keine automatische Entschuldigung für die verpasste Prüfung. Die Entscheidung, ob eine rechtlich relevante Prüfungsunfähigkeit vorliegt, trifft der Prüfungsausschuss auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse. Die ärztliche Erklärung hat dabei die Funktion, die gesundheitliche Beeinträchtigung der zu prüfenden Person sachverständig zu beschreiben und die möglichen Auswirkungen auf das Leistungsvermögen in einer konkreten Prüfung anzugeben. Die alleinige ärztliche Feststellung, dass eine zu prüfende Person prüfungsunfähig sei, reicht nicht aus.

Eine anerkannte Prüfungsunfähigkeit wird in AlmaWeb an der Modulprüfung als anerkannter Grund (für die Nichtteilnahme) verbucht.

⇒ Sollten Sie für eine Modulprüfung anerkannt prüfungsunfähig sein:

  • gilt für Sie automatisch der nächste Prüfungstermin dieses Moduls. Erbringen Sie die Prüfungsleistung ohne anerkannten Grund zu diesem Prüfungstermin nicht, gilt dies als nicht bestandener Prüfungsversuch.
  • müssen Sie sich für den nächsten Termin nicht noch einmal anmelden. Die Anmeldung erfolgt automatisch durch das Studienbüro.
  • Eine erneute Einschreibung in die Lehrveranstaltungen des betreffenden Moduls ist nicht möglich. In direkter Rücksprache mit den Lehrkräften ist ggf. eine Teilnahme zu Wiederholungszwecken möglich. Ein Anspruch auf wiederholte Teilnahme besteht nicht.

⇒ Sollten Sie eine Prüfung trotz Vorlage des Formulars zur Prüfungsunfähigkeit angetreten haben, verliert die ärztliche Erklärung ihre befreiende Wirkung und die Prüfung gilt als angetreten und wird bewertet.

Wiederholte Prüfungsunfähigkeit

Der Prüfungsausschuss der Sportwissenschaftlichen Fakultät hat in seiner Sitzung am 31.01.2024 für alle Sport-Studierenden beschlossen, ab der dritten Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung in einem Modul, die notwendige ärztliche Erklärung auf dem Formular zusätzlich amtsärztlich bestätigen zu lassen.

⇒ Bei einer länger andauernden Prüfungsunfähigkeit kann in Einzelfällen, vor allem im Hinblick auf das Studien-Ende, mit einem entsprechenden medizinischen Gutachten eine Prüfungsersatzleistung beim Prüfungsausschuss beantragt werden. Weiterführende Infos dazu hier.

In begründeten Einzelfällen kann eine Prüfungsverschiebung genehmigt werden. Dies ist per Antrag an den Prüfungsausschuss der Sportwissenschaftlichen Fakultät möglich. 

Begründete Einzelfälle liegen zum Beispiele aufgrund von Auslandssemestern, Verlängerungen von Praktikumszeiträumen, gleichen Prüfungsterminen/-zeiten in Doppelstudiengängen bzw. bei zwei Fächern im Lehramtsstudium (mehrere Prüfungen an einem Tag sind dabei zumutbar und stellen keinen begründeten Einzelfall dar) oder bei der Teilnahme an Exkursionen bzw. Outdoorprüfungsleistungen (Skilager).

Achtung: Es muss die Prüfung, die ggf. nicht eine Wiederholungsprüfung darstellt, verschoben werden. Wiederholungsprüfungen werden nicht als Prüfungsverschiebung genehmigt und sind anzutreten.

Informationen über nicht bestandene Modulprüfungen (entweder aufgrund nicht ausreichender Leistung oder wegen Nichtantritts ohne Nachweis eins triftigen Grundes) erfolgen über die Buchung der nicht bestandenen Leistung im AlmaWeb-Konto der Studierenden. Bei Erstprüfungen erhalten Sie in der Regel keine weitere gesonderte Information über das Nichtbestehen.

Nach Nichtbestehen des ersten Prüfungsversuchs haben Sie ein Jahr Zeit, um die 1. Wiederholungsprüfung (= umgangssprachlich Zweitversuch) anzutreten. Wenn Sie nicht innerhalb eines Jahres zur 1. Wiederholungsprüfung antreten, wird Ihnen die 1. Wiederholungsprüfung ebenfalls als nicht bestanden vermerkt. Bei Modulprüfungen, die laut Prüfungsordnung aus mehreren separaten Prüfungsleistungen besteht, darf nur der nicht bestandene Teil wiederholt werden, sofern die Teilprüfung in der Bildung der Gesamtnote nicht ausgeglichen und damit die gesamte Modulnote nicht bestanden wurde.

Die Anmeldung zur Prüfungswiederholung erfolgt in der Regel automatisch durch das Studienbüro in AlmaWeb. Dort ist ersichtlich, dass Sie zum direkt folgenden Prüfungstermin angemeldet sind (oftmals wird ein Prüfung erst nach einem Jahr wieder angeboten). Sollte eine Prüfung jedes Semester (also zweimal im Jahr) angeboten werden, können Sie entscheiden, ob Sie zum ersten möglichen Termin nach einem Semester oder erst nach einem Jahr zur 1. Wiederholungsprüfung antreten.

Achtung: Die automatische Prüfungsanmeldung gilt nur für die SpoWi-Module (08-xxx). Sportmanagement-Studierende müssen sich über die Wiederholung der WiFa-Module extra informieren. Auch für Lehramtsstudierende können in den BiWi-Modulen und Modulen des zweites Faches andere Formalitäten gelten.

Falls Sie feststellen, dass die automatische Anmeldung einer Wiederholungsprüfung in einem SpoWi-Modul nicht erfolgt ist, wenden Sie sich bitte umgehend an das Studienbüro SpoWi.

Sollten Sie eine Prüfungsleistung auch in der 1. Wiederholungsprüfung nicht bestanden haben, ist eine 2. Wiederholungsprüfung (= umgangssprachlich Drittversuch) zum direkt nachfolgenden Prüfungstermin anzutreten. 

Dazu ist ein Antrag an den Prüfungsausschuss notwendig:

  • Spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin ist ein formloser Antrag an den Prüfungsausschuss zu stellen (per E-Mail an das Studienbüro möglich).
  • Nach der Bestätigung der Prüfungsanmeldung durch das Studienbüro müssen Sie sich direkt mit den Prüfer:innen in Verbindung setzen und diese über Ihre Prüfungsteilnahme informieren.

Achtung! Wird kein entsprechender Antrag von Ihnen gestellt bzw. wird der Antrag vom Prüfungsausschuss abgelehnt, gilt eine Modulprüfung im Pflichtbereich als endgültig nicht bestanden. In diesem Fall droht die Exmatrikulation aus dem Studiengang bzw. Kernfach (Lehramt) an der Universität Leipzig von Amts wegen (§ 22 Abs. 7 SächsHSG vom 31.05.2023).

Die detaillierten Informationen zu Ihrem Fall erhalten Sie in einem schriftlichen Bescheid des Prüfungsausschusses.

Studierende in den Studiengängen Sportmanagement (B.Sc. und M.Sc.) müssen sich für Wiederholungsprüfungen der wirtschaftswissenschaftlichen Module (02-xxx und 07-xxx) eigenständig innerhalb einer bestimmten vierwöchigen Frist (ab 12 Wochen vor Vorlesungsende bis 8 Wochen vor Vorlesungsende) in AlmaWeb anmelden.

Alle Informationen zu den Wiederholungsprüfungen in den Modulen der WiFa finden Sie hier (unter den Punkten "Wie ist die An-/Abmeldung des Zweit-/Wiederholungsversuchs der Prüfung möglich?" und "Wie ist die Anmeldung eines Drittversuchs der Prüfung möglich?").

Für alle weiteren Informationen zu WiFa-Modulen müssen Sie sich an das Studienbüro WiFa wenden.

Studierende haben die Möglichkeit, Ihre schriftliche Prüfungsleistung innerhalb eines Jahres einzusehen. Bitte füllen Sie dazu den

Antrag "Einsichtnahme"
PDF 17 KB

aus und senden Sie ihn an das Studienbüro. Mit dem genehmigten Antrag können Sie beim zuständigen Fachgebiet einen Termin für die Einsichtnahme vereinbaren.

Sie erwarten Nachwuchs? Herzlichen Glückwunsch! Wir möchten Sie und Ihr (ungeborenes) Kind bestmöglich unterstützen und schützen.

Das Mutterschutzgesetz in Deutschland gilt auch für schwangere und stillende Studentinnen. Das Gesetz schützt Ihre Gesundheit als werdende Mutter und die Ihres Kindes am Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit. Die Universität ist verpflichtet, die konkreten Studienbedingungen, die Studienorte und das Studienumfeld auf mögliche Gefährdungen für Sie als werdende Mutter und Ihr ungeborenes Kind zu überprüfen. Anhand einer Gefährdungsbeurteilung müssen erforderliche und geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt und umgesetzt werden. Wir bitten daher in jedem Fall um die Anzeige einer Schwangerschaft im Studienbüro. Bei einem Termin besprechen wir den individuellen Studienverlauf, füllen gemeinsam das Formular „Meldung Schwangerschaft“ aus und planen eventuelle Prüfungsverschiebungen oder Ersatzleistungen, auch für Folgesemester. Bitte bringen Sie einen geeigneten Nachweis mit (z. B. Mutterpass, ärztliche Bescheinigung), aus dem der voraussichtliche Entbindungstermin hervorgeht.

Über das Studierendensekretariat der Uni Leipzig können Sie außerdem ein Urlaubssemester beantragen. Mehr Informationen dazu erhalten Sie hier. Hinsichtlich des Studienverlaufs mit einem Kind bietet die Universität Leipzig viele Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten an. Die Stabsstelle Chancengleichheit hat dazu eine eigene Übersichtsseite.

Sollte aufgrund der Erkrankung eines Kindes eine Prüfung nicht angetreten werden können, so muss dies über das Formular “Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit” angezeigt werde. Dieses muss spätestens am Prüfungstag ausgestellt sein und innerhalb von drei Werktagen ab Ausstellungsdatum eingereicht werden. Lassen Sie sich auf dem Formular unter Punkt 1 die Krankheit des Kindes vom Kinderarzt/von der Kinderärztin bestätigen, füllen Sie selbst den unteren Teil (Punkt 2) aus und senden Sie das Formular per E-Mail an das Studienbüro.

Wir möchten alle Studierenden mit Kind ermutigen, sich rechtzeitig an das Studienbüro zu wenden, sollten Sie merken, dass der Studienverlauf aufgrund der Doppelbelastung kaum möglich ist oder Sie sich hinsichtlich zu erbringender Prüfungsleistungen beraten lassen wollen. Wir finden gemeinsam mit Ihnen Lösungen. 

All diese Angebote gelten selbstverständlich auch für (werdende) Väter.

Sich zu verletzen, ist immer sehr ärgerlich. Gerade aber im Zusammenhang mit einem Sportstudium kann es zu größeren Auswirkungen kommen. Sollte im Studienverlauf ein Unfall oder eine (längerfristige) Verletzung passieren, sind folgende Punkte relevant:

Unfall im Zusammenhang mit dem Studium

Haben Sie sich in einer Lehrveranstaltung, auf dem Campus oder auf dem unmittelbaren Weg zur Uni bzw. von der Uni nach Hause verletzt? Dann muss dies per Unfallanzeige bei der Unfallkasse Sachsen gemeldet werden. Alle immatrikulierten Studierenden der Uni Leipzig sind über die Unfallkasse Sachsen versichert.

⇒ Vorgehensweise:

1) Ein (Sport)Unfall ist unverzüglich der Lehrkraft und dem Sekretariat der zugehörigen Professur zu melden.

2) Unabhängig von der unverzüglichen Meldung ist der Unfall schriftlich anzuzeigen. Studierende füllen hierzu das Formular Unfallanzeige aus. Wurde nach einem Unfall ärztliche Hilfe (Durchgangsärzte) in Anspruch genommen, so muss der ärztliche Brief der Unfallanzeige als Kopie beigelegt werden. Das Formular muss in jedem Fall im Original im Sekretariat der Professur bzw. der Lehrkräfte, bei welchen sich der Unfall ereignet hat, eingereicht werden.

3) Der Studiendekan der Sportwissenschaftlichen Fakultät unterzeichnet als "Leiter (Beauftragter) der Einrichtigung".

4) Das vollständige Formular ist an die Stabsstelle Umweltschutz und Arbeitssicherheit zu senden.

Weiterführende Informationen befinden sich auf dem Beiblatt des Formulars.

Einfluss auf das Studium

Zusätzlich zu den offiziellen Meldungen sollten Sie sich darum kümmern, dass Sie mit dem Studium nicht allzu sehr in Rückstand geraten. Prüfungen, die aufgrund von akuten Verletzungen nicht angetreten werden können, müssen dem Studienbüro über die ärztliche Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit gemeldet werden.

Vor allem in den sportpraktischen Modulen kann es durch Verletzungen zur Verschiebung von Prüfungsterminen kommen. Dies muss auch immer mit den Modulverantwortlichen bzw. Lehrkräften besprochen werden.

Sollte der Studienverlauf durch eine längerfristige Verletzung beeinträchtigt sein, nehmen Sie bitte schnellstmöglich und rechtzeitig vor Prüfungsterminen Kontakt mit dem Studienbüro SpoWi auf. Wir informieren hinsichtlich Nachteilsausgleich und ggf. über die Möglichkeiten einer Prüfungsersatzleistung.

Bewerbung höheres Fachsemester - Anerkennung von Prüfungsleistungen

Lesen Sie auf der Seite Bewerbung höheres Fachsemester alle Informationen zu den Bewerbungsmöglichkeiten ins höhere Fachsemester (ab 3. FS) sowie zu den Regularien der Anerkennung von bereits erbrachten Prüfungsleistungen an der Sportwissenschaftlichen Fakultät.

Abschlussarbeiten

Lesen Sie auf der Seite zum Thema Abschlussarbeiten alle Informationen zu den Anmeldevoraussetzungen, der Bearbeitung von Bachelor- und Masterarbeiten sowie zu den Abgabemodalitäten an der Sportwissenschaftlichen Fakultät.

Prüfungsausschuss

Aufgaben

Der Prüfungsausschuss ist dafür zuständig, auf die Einhaltung der Bestimmungen der Prüfungsordnungen aller Studiengänge und -angebote der Sportwissenschaftlichen Fakultät zu achten und diese durchzusetzen. Der Prüfungsausschuss hat, anders als das Prüfungsmanagement, keine beratende Funktion, sondern eine Entscheidungsfunktion inne. Der Ausschuss entscheidet beispielsweise über:

Anträge an den Prüfungsausschuss

Wir weisen Sie darauf hin, dass alle den Prüfungsausschuss betreffenden Anträge, Widersprüche, Stellungnahmen und Ähnliches in schriftlicher Form unter Angabe von Namen und Matrikelnummer entweder in Schriftform unterschrieben und mit Datum versehen im Studienbüro einzureichen (bzw. in den Hausbriefkasten einzuwerfen) oder als Mailanhang mit Unterschrift direkt an die Vorsitzende Prof. Dr. Juliane Heydenreich zu senden sind.

Bitte verwenden Sie ausschließlich Ihre universitäre E-Mail-Adresse (studserv-Adresse). Anhänge von externen Mailadressen werden nicht geöffnet.

Leistungsbescheinigungen nach § 48 BAföG

Das Amt für Ausbildungsförderung führt in der Regel nach dem 4. Semester eine Kontrolle der Studienleistungen durch. Studierende, die ab dem 5. Fachsemester BAföG erhalten wollen, müssen einen Leistungsnachweis (Formblatt 5) beim BAföG-Amt einreichen.

Leistungsnachweise nach § 48 BAföG können positiv ausgestellt werden, wenn Studierende in den Bachelorstudiengängen bei geregeltem Studienverlauf in der Regel 30 Leistungspunkte pro Semester absolviert haben. Bitte senden Sie das im oberen Teil vorausgefüllte Formblatt 5 des BAföG-Antrag per E-Mail an das Studienbüro. Wir bescheinigen Ihnen bei einem ordnungsgemäßen Studienverlauf im unteren Teil des Formblatts den positiven Leistungsnachweis und senden das Dokument mit Unterschrift und Stempel wieder an Sie zurück. 

Studierende in den Lehramtsstudiengängen wenden sich zum Ausstellen des Leistungsnachweises § 48 BAföG an das Zentrale Prüfungsamt für Lehramtsstudierende. Sie erhalten dort den Leistungsnachweis für alle Fächer in einem Dokument ausgestellt.

Beachten Sie bitte, dass Sie alle Fragen zum BAföG, der Beantragung und des Leistungserhalts direkt über das Studentenwerk - Amt für Ausbildungsförderung klären müssen.

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