Regelungen zum Nachteilsausgleich

Studium und Familie

Studium mit Beeinträchtigung

Studium und Spitzensport

Partnerhochschule des Spitzensports

Die Universität Leipzig ist als Partnerhochschule des Spitzensports Teil eines Verbundsystems und bemüht im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung spezifische Nachteile studierender Spitzensportlerinnen und Spitzensportler auszugleichen. Eine solche Kooperationsvereinbarung zur Förderung studierender Spitzensportler/-innen unterzeichneten am 18. Juli 2012.

Kern der Vereinbarung ist, den Studien-, Praktika- und Prüfungsplan so zu
flexibilisieren, dass er mit dem Trainings- und Wettkampfplan in Übereinstimmung gebracht werden kann. Auch sollen leistungssportliche Aktivitäten von Studienbewerbern für Fächer mit örtlichem Numerus Clausus bei der Selbstauswahl durch die Universität berücksichtigt werden. Die Universität Leipzig verpflichtet sich, gemäß § 22 Abs. 1 der Grundordnung, hierzu eigens einen Beauftragten für den Spitzensport zu benennen, der Ansprechpartner für die Vertragspartner ist und in Konfliktfällen als Clearingstelle entscheidet. Persönliche Mentorinnen und Mentoren aus den jeweils zuständigen Fakultäten stehen den Athleten/-innen für die individuelle Studienplanung zur Seite.

Die Sportwissenschaftliche Fakultät belebt diese Rahmenbedingungen, die durch das Bekenntnis der Universität, studierende Spitzensportler/-innen zu fördern, noch untermauert werden, mittels konkreter Maßnahmen:

  • Die Fakultät ermöglicht Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern die Zulassung zu einem Bachelor- oder Lehramtsstudium über ein entsprechendes Auswahlverfahren (siehe § 2 der Auswahlsatzung).
  • Weiterhin stellt die Fakultät für die studierenden Athleten/-innen eine/n Mentorin/Mentor bereit. 
  • Über die Unterstützung von Spitzensportlern/-innen hinaus ist die Sportwissenschaftliche Fakultät ebenso an der Förderung von bereits im Spitzensport tätigen Trainern/-innen interessiert.

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