Das Amt für Ausbildungsförderung führt in der Regel nach dem 4. Semester eine Kontrolle der Studienleistungen durch. Studierende, die ab dem 5. Fachsemester BAföG erhalten wollen, müssen einen Leistungsnachweis nach § 48 beim BAföG-Amt einreichen.

Studierende in den Bachelorstudiengängen können eine positive Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG (Formblatt 5) erhalten, wenn bei geregeltem Studienverlauf etwa 30 Leistungspunkte pro Semester absolviert wurden.

Bitte tragen Sie oben im Formular Ihre Daten ein und schicken es dann per E-Mail an das Studienbüro. Je nach Leistungsstand können wir Ihnen im unteren Teil einen geordneten Verlauf Ihrer Ausbildung bescheinigen (oder auch nicht). Anschließend senden wir Ihnen das Dokument mit Unterschrift und Stempel wieder zurück, damit Sie es beim BaföG-Amt einreichen können.

Lehramt-Studierende wenden sich für eine Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG an das Zentrale Prüfungsamt für Lehramtsstudierende. Sie erhalten dort die Leistungsbescheinigung für alle Fächer in einem Dokument ausgestellt.

Beachten Sie bitte, dass Sie alle Fragen zum BAföG, zur Beantragung und zum Leistungserhalt direkt über das Amt für Ausbildungsförderung beim Studentenwerk Leipzig klären müssen.

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